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Rüstungsexporte - Ablauf: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kontrolle von Rüstungsgütern ==
 
== Kontrolle von Rüstungsgütern ==
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Ein großes Problem von Rüstungsexporten stellt die anschließende Kontrolle bzgl. der Verwendung und Weitergabe dar. Durch Vertragsklauseln ist eine Einschränkung bei der Verwendung und Weitergabe möglich, allerdings ist diese kaum durchsetzbar und bietet damit keine zuverlässige Kontrollmöglichkeit.
-> Kontrolle vor Ort <br />
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-> Einfluss auf Verwendung und Weitergabe <br />
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Besonders bedenklich ist dies bei der Lizenzvergabe zum Nachbau von entsprechenden Gütern wie beispielsweise bei Kleinwaffen oder Waffensysteme (siehe Kontroverse bei der Kontrolle von Rüstungsexporten – einige Beispiele), da hier die Weitergabe an andere Staaten, welche auf Grund ihrer politischen Situation keine Exporte erhalten würden, weder kontrolliert noch unterbunden werden kann.
---> Kontrolle von in Lizenz angefertigten Rüstungsgütern <br />
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-> Mögliche Zweckentfremdung (falls vorhanden Beispiele) <br />
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Gleichfalls schwierig ist die Vermeidung der Zweckentfremdung von Technologien für den Rüstungssektor. Problematisch sind hier besonders Technologien wie Software oder Navigationsgeräte mit einer sehr hohen Genauigkeit, welche entsprechend für bestimmte Waffensysteme wie GPS-gesteuerte Raketen notwendig sind.
  
  
 
=== Kontroverse bei der Kontrolle von Rüstungsexporten – einige Beispiele ===
 
=== Kontroverse bei der Kontrolle von Rüstungsexporten – einige Beispiele ===
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Die folgenden Beispiele sollen die Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Rüstungsgütern nach dessen Export und weitere Probleme mit Bezug auf Rüstungsexporte aufzeigen.
* → G36 Gewehre in Mexiko [[#Quellen / Einzelnachweise|[5]]] [[#Quellen / Einzelnachweise|[9]]]
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* → Exporte nach Griechenland [[#Quellen / Einzelnachweise|[6]]]
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* → Exporte in den Nahen Osten [[#Quellen / Einzelnachweise|[7]]]
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==== G36 Gewehre in Mexiko ====
* → Lizenzweitergabe für das G3 und G36 [[#Quellen / Einzelnachweise|[5]]]
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Bei Studentenprotesten am 12. Dezember 2011 im Bundesstaat Guerrero starben 3 Menschen und es gab 14 Verletzte. Nachfolgende Untersuchungen zeigten dabei, dass die teilnehmenden Polizeieinheiten unter anderem mit dem G36 Gewehr ausgerüstet waren. Diese wurden bereits 2005 von Heckler & Koch an die mexikanische Regierung mit Genehmigung der Bundesregierung unter der Auflage verkauft, dass das G36 nicht an Polizeieinheiten aus den mexikanischen Bundesstaaten Chiapas. Chihuahua, Jalisco und Guerrero ausgegeben werden durfte. [[#Quellen / Einzelnachweise|[5]]]
* → Lizenzvergabe für Fuchs-Panzerfahrzeuge nach Algerien [[#Quellen / Einzelnachweise|[8]]]
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Neben der eigentlichen Waffenlieferung soll es nach Medienberichten [[#Quellen / Einzelnachweise|[6]]] auch zu einem Technologietransfer gekommen sein. Als Belege dafür werden neben der Ähnlichkeit des mexikanischen FX05 Sturmgewehrs auch entsprechende Dokumente des mexikanischen Verteidigungsministeriums angeführt.
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Anhand des Einsatzes von G36 Sturmgewehren auch in von den Auflagen ausgeschlossenen mexikanischen Bundesstaaten wird deutlich, wie schwierig im Nachhinein die Kontrolle ist und das entsprechende Auflagen auch kaum durchgesetzt werden können.
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Zusätzlich ergibt sich aus dem Technologietransfer, in diesem Fall soll es sich um entsprechende Baupläne handeln, das Problem, dass die Waffentechnik nun Vorort unabhängig von deutschen Exporten gefertigt werden kann und diese natürlich auch wiederum selbst exportiert werden könnten und somit auch den Weg in Regionen finden in welche möglicherweise deutsche Rüstungsexporte nicht stattfinden würden.
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==== Exporte nach Griechenland ====
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Ein weiteres Problem, welches nicht unmittelbar mit Rüstungsexporten an sich im Zusammenhang steht aber trotzdem schwerwiegend ist, stellen Exporte in Staaten mit angespannten Finanzhaushalten dar. So wurde bereits Mitte des Jahres 2013 in den Medien berichtet, dass griechische Entscheidungsträger bestochen worden sein sollen um lukrative Rüstungsaufträge zu erhalten [[#Quellen / Einzelnachweise|[7]]].
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Diese Verdachtsmomente verdichteten sich Ende des Jahres 2013 und führten zur Festnahme eines griechischen Spitzenbeamten. Dieser belastete mit seinen Aussagen etliche Rüstungsunternehmen auch in Deutschland [[#Quellen / Einzelnachweise|[8]]].
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Die Korruption an sich kann nicht ausschließlich auf Rüstungsexporte zurückgeführt werden. Allerdings entsteht die Gefahr zur Korruption hier eher als in anderen Bereichen, da bei Sparmaßnahmen meist der Verteidigungsetat als erstes von entsprechenden Maßnahmen betroffen ist und dadurch der Umfang an ausgeschriebenen Aufträgen geringer wird.
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Im Falle der griechischen Haushaltskrise wurde aber auch ein weiteres Problem deutlich. So bestanden vor allem die wirtschaftlich stärkeren EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Frankreich auf drastische Sparmaßnahmen wovon allerdings der Kauf von Rüstungsgütern ausgeschlossen wurde [[#Quellen / Einzelnachweise|[9]]]. Dies wurde zwar später korrigiert und bei weiteren Sparpaketen nicht mehr so gehandhabt, trotzdem wurde aber auf die Erfüllung von bereits abgeschlossenen Kaufverträgen bestanden [[#Quellen / Einzelnachweise|[10]]].
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==== Exporte in den Nahen Osten [[#Quellen / Einzelnachweise|[7]]] ====
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==== Lizenzweitergabe für das G3 und G36 [[#Quellen / Einzelnachweise|[5]]] ====
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==== Lizenzvergabe für Fuchs-Panzerfahrzeuge nach Algerien [[#Quellen / Einzelnachweise|[8]]] ====
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* [4] [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-89932536.html DER SPIEGEL 49/2012 - Die Merkel-Doktrin]
 
* [4] [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-89932536.html DER SPIEGEL 49/2012 - Die Merkel-Doktrin]
 
* [5] [http://www.zeit.de/2013/51/deutsche-waffenexporte-schnellfeuergewehr-g36 ZEIT Online -  Waffenexporte: Der Tod kommt aus Deutschland]
 
* [5] [http://www.zeit.de/2013/51/deutsche-waffenexporte-schnellfeuergewehr-g36 ZEIT Online -  Waffenexporte: Der Tod kommt aus Deutschland]
* [6] [http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ruestungsdeals-mit-athen-schmiergeldliste-eines-spitzenbeamten-a-941112.html  DER SPIEGEL Online - Rüstungsdeals mit Griechenland: Die Schmiergeldliste des Antonios K.]
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* [6] [http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1370152.html tagesthemen Videobeitrag "Heckler & Koch: Verdacht auf illegale Rüstungsdeals mit Mexiko"]
* [7] [http://www.stern.de/politik/deutschland/boomende-ruestungsexporte-noch-mehr-deutsche-panzer-fuer-den-nahen-osten-2048192.html stern.de - Boomende Rüstungsexporte: Noch mehr deutsche Panzer für den Nahen Osten]
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* [7] [http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/razzia-bei-ruestungskonzern-rheinmetall-in-athen-a-921009.html DER SPIEGEL Online - Razzia bei Rüstungskonzern Rheinmetall in Athen]
* [8] [http://www.zeit.de/2013/41/ruestungsproduktion-rheinmetall-ferrostaal ZEIT Online - Rüstungsindustrie: Wüstenfüchse]
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* [8] [http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ruestungsdeals-mit-athen-schmiergeldliste-eines-spitzenbeamten-a-941112.html  DER SPIEGEL Online - Rüstungsdeals mit Griechenland: Die Schmiergeldliste des Antonios K.]
* [9] [http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1370152.html tagesthemen Videobeitrag "Heckler & Koch: Verdacht auf illegale Rüstungsdeals mit Mexiko"]
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* [9] [http://www.zeit.de/2012/02/Ruestung-Griechenland/komplettansicht ZEIT Online - Schöne Waffen für Athen]
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* [10] [http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/euro-krise-warum-griechenlands-militaer-so-teuer-ist-a-846101.html DER SPIEGEL Online -  Griechischer Militärhaushalt: Im Gleichschritt in den Bankrott]
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* [11] [http://www.stern.de/politik/deutschland/boomende-ruestungsexporte-noch-mehr-deutsche-panzer-fuer-den-nahen-osten-2048192.html stern.de - Boomende Rüstungsexporte: Noch mehr deutsche Panzer für den Nahen Osten]
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* [12] [http://www.zeit.de/2013/41/ruestungsproduktion-rheinmetall-ferrostaal ZEIT Online - Rüstungsindustrie: Wüstenfüchse]
  
  
 
[[Category:Wissensspeicher]] [[Category:KomBiWi Rüstung/Konversion]]
 
[[Category:Wissensspeicher]] [[Category:KomBiWi Rüstung/Konversion]]

Version vom 4. Februar 2014, 19:24 Uhr

Anhand des Unterthemas Rüstungsexporte - Ablauf soll die Möglichkeit geboten werden den auf der Hauptseite Rüstungsexporte grafisch skizzierten Ablauf nochmals vertieft zu betrachten und die damit verbundenen Kritikpunkte eines Rüstungsexports detailierter aufzuarbeiten. Dabei werden neben dem Ablauf auch einige politische Akteure betrachtet, die demokratischen Probleme bei der aktuellen rechtlichen Gestaltung beleutet und dem Problem der abschließenden Kontrolle nachgegangen.


Wie läuft so ein Rüstungsexports ab? [1]

Prinzipiell gilt, dass es kein formales Recht auf Genehmigung von Rüstungsexporten gibt. Somit können Unternehmen nicht von vornherein davon ausgehen das ihr Antrag auch tatsächlich genehmigt wird.

Formal beantragt das betreffende Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (fortan kurz BAFA), eine Abteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Engerie (kurz BMWi) bzw. gelegentlich auch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, eine Genehmigung bzw. ein Zertifikat auf Ausfuhr von Rüstungsgütern. Nach Prüfung des Antrags und Abstimmung mit anderen Ressorts (= Bundesministerien, u.a. das Auswärtige Amt) wird der Antrag entweder abgelehnt oder bewilligt.

Die im Grundgesetz erwähnte Bundesregierung ist bis hierhin, außer durch die eingebundenen Ministerien, nicht aktiv an der Entscheidung bzgl. der Ausfuhr beteiligt. Allerdings hat die Bundesregierung das Recht, im Zweifelsfall, selbst eine endgültige Entscheidung zu treffen. Dies geschieht über den Bundessicherheitsrat und wird in der Regel bei brisanten Anträgen und/oder bei Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ministerien genutzt.

Die Einstufung von Anträgen wird gemäß der Rüstungsexportrichtlinie der Bundesregierung vorgenommen und wird dabei durch den Charakter dieser Richtlinien entsprechend unterschiedlich interpretiert.

Politische Akteure

Bundessicherheitsrat [2]

Der Bundessicherheitsrat ist ein Organ der Bundesregierung, genauer ein Ausschuss, und dient dieser als Kontroll- und Koordinationsgremium mit Bezug auf die bundesdeutsche Sicherheitspolitik und ist dessen höchstes Organ.

Eingeführt wurde dieser Ausschuss 1955 unter Kanzler Adenauer, von 1955 bis 1969 unter den Namen Bundesverteidigungsrat, und besteht aus neun Mitgliedern zusammen. Dies sind der/die Bundeskanlzer/-in (Vorsitzende/-r), der/die Chef/-in des Bundeskanzleramts, die Bundesminister/-innen des Auswärtigen Amts, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, der Wirtschaft und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (seit 1998). Zusätzlich können in beobachtender oder beratender Position auch andere Bundesminister/-innen, der/die Generalinspekteur/-in der Bundeswehr sowie der/die Chef/-in des Bundespräsidialamtes.

Die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates sind bindend und bietet der Bundesregierung eine Möglichkeit die deutsche Sicherheitspolitik zu gestalten. Dadurch unterliegt dieses Gremium nicht der parlamentarischen Kontrolle seitens des Bundestages. Dieses Gremium tagt unregelmäßig, geheim und Entscheidungen werden in einfacher Mehrheitswahl getroffen. Auch die Protokolle sind als geheim eingestuft und werden dementsprechend als geheime Verschlusssache im Bundeskanzleramt archiviert.


Rolle des Bundestages bei Rüstungsexporten

Der Bundestag als gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik hat bei Rüstungsexporten nur ein sehr begrenztes Mitbestimmungsrecht. Bei konkreten Anträgen kann der Bundestag keinen Einfluss nehmen und wird, insofern der Vorgang nicht in den Medien bekannt wird, erst mit der Ausgabe des Rüstungsexportberichts über derartige Vorgänge in Kenntnis gesetzt. Daher können die Mitglieder des deutschen Bundestages höchstens gegen die Ausfuhr protestieren, haben aber ansonsten keine Möglichkeiten die Ausfuhr zu verhindern.

Die einzige Möglichkeit der Mitbestimmung liegt auf Ebene der gesetzgeberischen Kraft, mit welcher die Vorgaben für Rüstungsexporte verschärft werden können. Hierzu ist allerdings eine entsprechende Mehrheit im Bundestag von nötigen, welche in der Regel auf Seiten der Bundesregierung liegt und daher einen breiteren Konsens bis in die Bundesregierung hinein benötigt.


Kritikpunkte an den Regularien und Abläufen bei Rüstungsexporten

Die bestehenden Regularien und Abläufe bieten einiges an Diskussionsmöglichkeiten. So bieten die vorhandenen Gesetze Möglichkeiten trotz Verbots bestimmte Güter ausführen zu dürfen. Dies betrifft vor allem biologische und chemische Stoffe, da diese im Falle der zivilen Nutzung z.B. im Bereich der Forschung exportiert werden dürfen, wenn sie nicht militärischen Zwecken zugeführt werden.


Die politische Ebene

Auf politischer Ebene lässt sich besonders die mangelnde Transparenz, die schwache Legitimation und die fehlenden Kontrollmöglichkeiten benennen. Die Bundesregierung ist beispielsweise nicht per Gesetz zur Auskunft über mögliche Rüstungsexporte verpflichtet. Daher war es in der Vergangenheit ein wesentliches Problem, dass nur sehr geringe Kenntnisse über die getätigten Exporte bekannt waren. Dieser Umstand wurde zwar 1998 von der rot-grünen Bundesregierung durch die Einführung der Rüstungsexportberichte abgemildert, bietet aber weiterhin keine weitgehende Transparenz da diese Berichte bisher nur einmal jährlich erscheinen und dort auch nur die getätigten Rüstungsexporte aufgeführt werden. Anfragen die abgelehnt wurden bleiben somit als geheime Verschlusssache weitestgehend unbekannt.

Darüber hinaus sind die Oppositionsparteien durch die mangelnde Transparenz und den fehlenden Kontrollstrukturen in ihrer Aufgabe als Kontrolle der Bundesregierung erheblich eingeschränkt. Im besten Fall könnten die Oppositionsparteien öffentlichen Protest formulieren und organisieren sowie die Gesetzeslage abändern, was aber wiederum eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erfordern würde um überhaupt eine entsprechende Mehrheit im Bundestag zu erhalten.

Des Weiteren bietet auch die schwache Legitimation von Rüstungsexporten ein Diskussionsansatz. Die Bundesregierung selbst wird indirekt über die Mehrheit im Bundestag bestimmt und ist somit nicht direkt vom Wähler legitimiert. Die Mitglieder des Bundessicherheitsrats werden darüber hinaus innerhalb der Bundesregierung ausgehandelt und sind somit weitaus schwächer legitimiert als die Bundesregierung an sich wodurch hier erhebliche Zweifel bestehen inwiefern dieses Gremium den Willen der Bevölkerung repräsentiert.

Zusätzlich gibt es nur grobe Grundgerüste bzgl. dem Verhalten der Bundesregierung in Fragen zu Rüstungsexporten. Da diese als elementar für die deutsche Sicherheitspolitik verstanden werden, können sich Vorgehensweisen von Bundesregierung zu Bundesregierung deutlich unterscheiden. Mit den Rüstungsexportrichtlinien, im Rüstungsexportbericht 2012 [3] als politische Grundsätze bezeichnet, gibt es zwar Vorgaben als Entscheidungsgrundlage, diese sind allerdings nicht bindend und bieten entsprechenden Interpretationsraum. So veränderte sich die deutsche Rüstungsexportpolitik seit der Kanzlerschaft der Bundeskanzlerin Merkel - im Spiegel als Merkel-Doktrin [4] benannt - dahingehend, dass die Bundesregierung mittlerweile auch Exporte in fragwürdige Abnehmerländer genehmigt mit der Begründung der Stärkung regionaler Mächte im Zuge der deutschen Sicherheitspolitik. In dieser Logik könnten die in Deutschland äußerst unpopulären Auslandseinsätze der Bundeswehr reduziert werden und damit zeitgleich Rüstungsexporte in Krisenregionen besser argumentiert werden.


Kontrolle von Rüstungsgütern

Ein großes Problem von Rüstungsexporten stellt die anschließende Kontrolle bzgl. der Verwendung und Weitergabe dar. Durch Vertragsklauseln ist eine Einschränkung bei der Verwendung und Weitergabe möglich, allerdings ist diese kaum durchsetzbar und bietet damit keine zuverlässige Kontrollmöglichkeit.

Besonders bedenklich ist dies bei der Lizenzvergabe zum Nachbau von entsprechenden Gütern wie beispielsweise bei Kleinwaffen oder Waffensysteme (siehe Kontroverse bei der Kontrolle von Rüstungsexporten – einige Beispiele), da hier die Weitergabe an andere Staaten, welche auf Grund ihrer politischen Situation keine Exporte erhalten würden, weder kontrolliert noch unterbunden werden kann.

Gleichfalls schwierig ist die Vermeidung der Zweckentfremdung von Technologien für den Rüstungssektor. Problematisch sind hier besonders Technologien wie Software oder Navigationsgeräte mit einer sehr hohen Genauigkeit, welche entsprechend für bestimmte Waffensysteme wie GPS-gesteuerte Raketen notwendig sind.


Kontroverse bei der Kontrolle von Rüstungsexporten – einige Beispiele

Die folgenden Beispiele sollen die Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Rüstungsgütern nach dessen Export und weitere Probleme mit Bezug auf Rüstungsexporte aufzeigen.


G36 Gewehre in Mexiko

Bei Studentenprotesten am 12. Dezember 2011 im Bundesstaat Guerrero starben 3 Menschen und es gab 14 Verletzte. Nachfolgende Untersuchungen zeigten dabei, dass die teilnehmenden Polizeieinheiten unter anderem mit dem G36 Gewehr ausgerüstet waren. Diese wurden bereits 2005 von Heckler & Koch an die mexikanische Regierung mit Genehmigung der Bundesregierung unter der Auflage verkauft, dass das G36 nicht an Polizeieinheiten aus den mexikanischen Bundesstaaten Chiapas. Chihuahua, Jalisco und Guerrero ausgegeben werden durfte. [5]

Neben der eigentlichen Waffenlieferung soll es nach Medienberichten [6] auch zu einem Technologietransfer gekommen sein. Als Belege dafür werden neben der Ähnlichkeit des mexikanischen FX05 Sturmgewehrs auch entsprechende Dokumente des mexikanischen Verteidigungsministeriums angeführt.

Anhand des Einsatzes von G36 Sturmgewehren auch in von den Auflagen ausgeschlossenen mexikanischen Bundesstaaten wird deutlich, wie schwierig im Nachhinein die Kontrolle ist und das entsprechende Auflagen auch kaum durchgesetzt werden können.

Zusätzlich ergibt sich aus dem Technologietransfer, in diesem Fall soll es sich um entsprechende Baupläne handeln, das Problem, dass die Waffentechnik nun Vorort unabhängig von deutschen Exporten gefertigt werden kann und diese natürlich auch wiederum selbst exportiert werden könnten und somit auch den Weg in Regionen finden in welche möglicherweise deutsche Rüstungsexporte nicht stattfinden würden.


Exporte nach Griechenland

Ein weiteres Problem, welches nicht unmittelbar mit Rüstungsexporten an sich im Zusammenhang steht aber trotzdem schwerwiegend ist, stellen Exporte in Staaten mit angespannten Finanzhaushalten dar. So wurde bereits Mitte des Jahres 2013 in den Medien berichtet, dass griechische Entscheidungsträger bestochen worden sein sollen um lukrative Rüstungsaufträge zu erhalten [7].

Diese Verdachtsmomente verdichteten sich Ende des Jahres 2013 und führten zur Festnahme eines griechischen Spitzenbeamten. Dieser belastete mit seinen Aussagen etliche Rüstungsunternehmen auch in Deutschland [8].

Die Korruption an sich kann nicht ausschließlich auf Rüstungsexporte zurückgeführt werden. Allerdings entsteht die Gefahr zur Korruption hier eher als in anderen Bereichen, da bei Sparmaßnahmen meist der Verteidigungsetat als erstes von entsprechenden Maßnahmen betroffen ist und dadurch der Umfang an ausgeschriebenen Aufträgen geringer wird.

Im Falle der griechischen Haushaltskrise wurde aber auch ein weiteres Problem deutlich. So bestanden vor allem die wirtschaftlich stärkeren EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Frankreich auf drastische Sparmaßnahmen wovon allerdings der Kauf von Rüstungsgütern ausgeschlossen wurde [9]. Dies wurde zwar später korrigiert und bei weiteren Sparpaketen nicht mehr so gehandhabt, trotzdem wurde aber auf die Erfüllung von bereits abgeschlossenen Kaufverträgen bestanden [10].


Exporte in den Nahen Osten [7]

Lizenzweitergabe für das G3 und G36 [5]

Lizenzvergabe für Fuchs-Panzerfahrzeuge nach Algerien [8]

Quellen / Einzelnachweise